Voraussetzungen für die Zusammenarbeit sind:

  • Ihre Bereitschaft die Unterstützung durch das Personal von FortSchritt anzunehmen und aktiv an der Maßnahme mitzuwirken.
  • Dass die Finanzierung der Eingliederungshilfemaßnahme (das ambulant betreute Wohnen) geklärt ist. Die Finanzierung ist einkommens- und vermögensabhängig. Diese Klärung findet über den jeweils für Sie zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe (abhängig von Ihrem Wohnort), entweder über die Stadt Freiburg oder über die Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald oder Emmendingen statt.


Was sind Ihre ersten Schritte:

  • Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf und
  • vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen.
  • Das Kennenlernen ist für beide Seiten (für Sie und für uns) unverbindlich. Erst nach einer Bedenkzeit wird entschieden, ob es zu einer Zusammenarbeit kommen kann. Abschließend entscheidet hierüber der Leistungsträger der Eingliederungshilfe.
  • Das Treffen findet in unserem Büro statt (Am Rotschachen 18, 79110 Freiburg). Ein anderer Ort kann individuell nach Absprache mit uns vereinbart werden.


Was muss als Weiteres zwingend erfolgen:

  • Sie müssen einen Antrag auf Eingliederungshilfe, wie oben bereits erwähnt, bei dem für Sie zuständigen Amt stellen.
  • Das für Sie zuständige Amt bietet hierzu Beratungsgespräche an und klärt mit Ihnen, welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Eingliederungshilfe vorlegen müssen.
  • Der zuständige Leistungsträger entscheidet dann, ob Sie die Voraussetzungen für eine Maßnahme der Eingliederungshilfe erfüllen oder nicht.

Sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags Hilfe benötigen, sind wir gerne bereit, Sie hierbei zu beraten und zu unterstützen.


Im gesamten Verfahren werden Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Wenn Sie Anspruch auf die Eingliederungsmaßnahme haben, wird genau geschaut, dass die Hilfen passgenau auf Sie abgestimmt werden.